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  • · Fachbeitrag · Elektronische Kassenführung

    Elektronische Kassensysteme: Meldepflicht startet ab 01.01.2025

    | Nach § 146a Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) seit dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert (BMF, Schreiben vom 28.06.2024, Az. IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, Abruf-Nr. 242593 ). |

     

    So können Steuerpflichtige die Mitteilung vornehmen

    Das elektronische Mitteilungsverfahren wird ab dem 01.01.2025 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Es gibt folgende Möglichkeiten, die Mitteilung vorzunehmen:

     

    • Per Direkteingabe im ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO“ auf elster.de