· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Anzeigepflicht bei Schenkungen und Erbschaften
von Steuerberaterin Anja Tophofen, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung ist vom Erben bzw. Beschenkten innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet. Unterbleibt eine Anzeige und eine anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer kann nicht oder erst verspätet festgesetzt werden, kann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung drohen. AH berichtet, worauf Sie achten müssen. |
Erwerb von Todes wegen und Schenkungen
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst einmalige, stichtagsbezogene Steuerfälle.
| |
Erwerb von Todes wegen | Schenkungen |
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig