22.02.2013 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Steuerschulden für das Todesjahr mindern die Erbschaftsteuer
| Nach Ansicht der Finanzverwaltung konnte eine Einkommensteuerschuld des Erblassers für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, da sie erst mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums entsteht. Unter Änderung seiner Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Sichtweise widersprochen und entschieden, dass die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen (BFH, Urteil vom 4.7.2012, Az. II R 15/11, Abruf-Nr. 122621 ). |
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