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  • · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Steuervorteile und -risiken bei der Güterstandsschaukel

    | Durch die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Ausgleich der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung können unter Umständen hohe Vermögenswerte schenkungsteuerfrei von einem auf den anderen Ehegatten verlagert werden. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Ausgleich nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Gegenständen erfolgt. |

    Die Zugewinngemeinschaft

    Ehegatten leben automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren (§§ 1363 ff. Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Die Vermögensmassen der Eheleute bleiben getrennt. Jeder Ehegatte bleibt auch während der Ehe Alleineigentümer seines Vermögens und verwaltet dieses selbst. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft wird der jeweilige Vermögenszuwachs der Ehegatten untereinander ausgeglichen. Hierzu wird das jeweilige Anfangsvermögen der Eheleute zu Beginn des Güterstands dem Endvermögen bei Beendigung des Güterstands gegenübergestellt. Die Hälfte des Mehrbetrags an Zugewinn stellt die Ausgleichsforderung dar.

     

    • Beispiel

    Zu Beginn der Ehe hat der Ehemann (EM) ein Anfangsvermögen von 50.000 und die Ehefrau (EF) von 10.000 Euro. Das Endvermögen von EM beträgt 500.000 und das von EF 100.000 Euro. EM hat einen Zugewinn in Höhe von 450.000 und EF von 90.000 Euro erzielt. EM hat damit einen Mehrbetrag an Zugewinn in Höhe von 360.000 Euro, sodass er EF einen Ausgleich in Höhe von 180.000 Euro zu leisten hat.