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  • · Fachbeitrag · Familienförderung


    Kindergeld auch für verheiratete Kinder


    | Befindet sich ein volljähriges und verheiratetes Kind in einer erstmaligen Berufsausbildung, besteht seit dem Jahr 2012 ein Kindergeldanspruch der Eltern unabhängig von den eigenen Einkünften des Kindes und von einer typischen Unterhaltssituation gegenüber dessen Ehegatten (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 30.11.2012, Az: 4 K 1569/12 Kg, Abruf-Nr. 130085 ). Damit widerspricht das FG Münster einer bundesweit geltenden Verwaltungsanweisung (DA 31.2.2 FamEStG). |

    Im Streitfall beantragte die Mutter für ihre volljährige verheiratete Tochter, die eine erstmalige Berufsausbildung absolvierte, ab Januar 2012 Kindergeld. Die Familienkasse lehnte ab, weil vorrangig der Ehemann der Tochter für deren Unterhalt verantwortlich sei und die Klägerin nicht nachgewiesen habe, dass dessen Einkünfte und Bezüge hierzu nicht ausreichten. Das FG Münster war jedoch der Meinung, dass ein Kindergeldanspruch bereits deshalb besteht, weil sich die Tochter in einer Erstausbildung befand, und gab der Klage statt.