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  • 26.11.2015 · Fachbeitrag · Familienförderung

    Kindergeld wird gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen

    | Die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn dem Studenten die Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht schon mit der letzten Prüfung. Dies hat das Finanzgericht (FG) Sachsen in einem Kindergeldfall entschieden (FG Sachsen, Urteil vom 17.6.2015, Az. 4 K 357/11, Abruf-Nr. 145574 ). |