· Familienverträge
Steuern sparen innerhalb der Familie mithilfe des Zuwendungsnießbrauchs
von Steuerberater Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, laufmich.de
| Mit Einkünften aus Vermietungsobjekten den Unterhalt der Kinder bezahlen und gleichzeitig noch Steuern sparen? AH verrät Ihnen, wie das funktioniert! |
Das Steuersparmodell für Eltern mit Mietimmobilien
Das Studium der Kinder kostet die Eltern regelmäßig viel Geld. Die Ausgaben, die sie dafür tragen, sind steuerlich bei ihnen nicht abzugsfähig. Mit auswärtiger Unterbringung und Studiengebühren einer privaten Universität kommen schnell Beträge von monatlich mehr als 1.000 Euro zusammen. Ärgerlich ist, dass diese Kosten von den Eltern steuerlich nicht geltend gemacht werden können, solange sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt i. d. R. bis zum 25. Lebensjahr der Kinder.
Eine Möglichkeit zum Steuern sparen bietet sich für Eltern von studierenden Kindern, wenn sie Mietobjekte besitzen. Dann kann es steuerlich sinnvoll sein, den Nießbrauch ‒ also die Nutzungsberechtigung dieser Objekte ‒ über einen festgelegten Zeitraum auf die Kinder zu übertragen, sodass diese von den Einkünften ihr Studium und ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Die positiven Nebeneffekte: Die Mieteinkünfte werden aufgrund des Grundfreibetrags i. d. R. bei den Kindern nicht besteuert und die Eltern müssen die Einkünfte nicht mehr teuer versteuern.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig