· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Kindergeld, Grundfreibetrag & Co. steigen geringfügig an
| Der Bundesrat hat der Erhöhung des Kindergelds, des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags am 16.12.2016 zugestimmt (BR-Drs. 717/16 (B)). Die nur geringfügigen Erhöhungen wurden nicht in einem eigenen Gesetz gebündelt, sondern in das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ aufgenommen. |
Das sind die Änderungen im Überblick:
- Der Grundfreibetrag wurde für 2017 um 168 Euro auf 8.820 Euro erhöht. In 2018 erfolgt ein weiterer Anstieg um 180 Euro auf 9.000 Euro. Der Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a Einkommensteuergesetz [EStG]) wurde entsprechend angepasst.
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