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Steuerentlastungsgesetz 2022: Das wurde umgesetzt!
| Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht, die nun im Bundesgesetzblatt (BGBl I 22, 749) verkündet wurden. |
Folgende Erleichterungen wurden rückwirkend ab 01.01.2022 umgesetzt:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
- Der Grundfreibetrag wurde von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht.
- Die Entfernungspauschale wurde ab dem 21. Kilometer befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant.
Zudem erhalten Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.
Beachten Sie | Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.