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Steuerfortenwicklungsgesetz: Auch der Bundesrat hat zugestimmt
| Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. |
Dazu gehören beispielsweise
- die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro),
- die Anhebung des Kinderfreibetrags auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro),
- die Anhebung des Kindergelds auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie
- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 Prozent (2026: 2,0 Prozent).
Mit diesen Maßnahmen soll u. a. die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teilweise zum 01.01.2025 und teilweise zum 01.01.2026 in Kraft.
Quelle: ID 50272136