· Fachbeitrag · Steuern
Grundfreibetrag, Kindergeld und -freibeträge sollen ab 2021 steigen
| Die Bundesregierung hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein „Zweites Familienentlastungsgesetz“ beschlossen. Von der beabsichtigten Anhebung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge werden ab 2021 insbesondere Familien mit Kindern profitieren. Zudem soll der steuerliche Grundfreibetrag erhöht werden. |
Der Kinderfreibetrag soll ab 2021 von derzeit 5.172 Euro (2.586 Euro je Elternteil) auf 5.460 Euro (2.730 Euro je Elternteil) erhöht werden. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll von 2.640 Euro (1.320 Euro je Elternteil) auf 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil) steigen.
Das Kindergeld soll um 15 Euro je Kind und Monat erhöht werden. Dies bedeutet ab 2021
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