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  • · Fachbeitrag · Kassenführung

    Elektronische Kassen und Aufzeichnungen: Anwendungserlass zu § 146a AO veröffentlicht

    | Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde mit § 146a Abgabenordnung (AO) eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nunmehr einen Anwendungserlass veröffentlicht, der § 146a AO näher präzisiert ( BMF, Schreiben vom 17.06.2019, Az. IV A 4 - S 0316-a/18/10001 , Abruf-Nr. 209442 ). |

    Sachlicher Anwendungsbereich

    Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 01.01.2020 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:

     

    • Sicherheitsmodul (Protokollierung)