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  • 21.02.2019 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Kfz-Steuer ist auch bei einem Dieselfahrverbot zu zahlen

    | Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der wegen der Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrte (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18 O, Abruf-Nr. 205922 ). Gegen die nicht zugelassene Revision hat der Steuerpflichtige Beschwerde eingelegt (Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof [BFH]: Az. BFH III B 2/19). |