· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Vorsicht Steuerfalle: gebrauchter Betriebs-Pkw
von StB und Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Veräußern Apotheker/innen ihren gebraucht gekauften Betriebs-Pkw an einen Kfz-Händler bzw. geben diesen dort in Zahlung, weil sie sich ein neues Fahrzeug kaufen möchten, kann dies ungünstige umsatzsteuerliche Folgen auslösen. Wie Sie diese unerwünschten Nebeneffekte vermeiden, erläutert Ihnen der „Apotheker Berater“. |
Wie ist der gebrauchte Pkw gekauft worden?
In Zeiten der Wirtschaftskrise und des schnellen Wertverlustes von Neuwagen innerhalb des ersten Jahres sind viele Apotheker/innen in der Vergangenheit dazu übergegangen, anstelle eines Neuwagens wesentlich günstigere Jahreswagen zu erwerben. Dabei sind drei Varianten voneinander zu unterscheiden:
1. Kauf beim Händler mit Umsatzsteuerausweis
Bei der ersten Variante ist der Jahreswagen von einem Händler gekauft worden, der die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis in einer Rechnung beim Weiterverkauf offen ausgewiesen hat. Hier besteht kein Handlungsbedarf, sofern die Lieferung des Jahreswagens für den Apothekenbetrieb erfolgt ist. Denn:
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