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  • · Fachbeitrag · Kfz-Steuer

    Vorsicht Falle: Kfz-Steuer 2012 auch ohne Zahlungshinweis fällig

    | Die meisten Finanzämter verzichten seit diesem Jahr darauf, Pkw-Inhaber schriftlich aufzufordern, die Kfz-Steuer zu zahlen. Trotzdem ist die Kfz-Steuer 2012 fällig. Haltern, die dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilt haben, drohen Säumniszuschläge, wenn sie vergessen, das Geld pünktlich zu überweisen. Diese sollten deshalb ihren letzten Kfz-Steuerbescheid, in dem die Fälligkeitstermine festgelegt sind, überprüfen und die Kfz-Steuer fristgemäß überweisen. Noch besser ist es, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen. |

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 33187240