Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • ErbBstg Erbfolgebesteuerung

    ErbBstg Erbfolgebesteuerung

    Regular price  €0,00

    Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Zugewinn und Pflichtteilsrecht: Kompetente Nachfolgeberatung hat viele Facetten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung bereitet sie praxisgerecht für Sie auf! Sie bleiben auf dem Laufenden über aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und erhalten dazu konkrete Handlungsempfehlungen und bewährte Gestaltungsmodelle. So können Sie die Steuerlast Ihrer Mandanten senken – und sparen dabei viel Zeit für mühsame Recherchen.


    · Fachbeitrag · Kinderbetreuungskosten

    BFH bestätigt Steuernachteil für nicht verheiratete Elternpaare

    | Kinderbetreuungskosten für Kindertagesstätte oder Hort kann nur derjenige steuerlich geltend machen, der den Betreuungsvertrag geschlossen und die Kosten dafür auch getragen hat ( Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.11.2010, Az: III R 79/09, Abruf-Nr: 111183 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil ist vor allem für unverheiratete Eltern relevant. Wenn nur einer den Vertrag schließt und die Gebühren von seinem Konto abgebucht werden, kann auch nur dieser eine Elternteil die Kosten steuerlich geltend machen. Das kann steuerlich nachteilig sein, wenn der Vertragsschließende nur geringe Einkünfte hat. Dann wirken sich die Kinderbetreuungskosten steuerlich nicht aus. Bei unverheirateten Elternpaaren sollte deshalb möglichst derjenige den Vertrag abschließen und die Gebühren zahlen, der das höhere Einkommen hat.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 27819300

    Cart

    Your cart is empty.