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  • 25.09.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Azubis 2013: Betriebe können Vereinfachungsregelung nutzen

    | Ledige Azubis, die jetzt eine Ausbildung beginnen, müssen dem Arbeit­geber nicht zwingend eine Ersatzbescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerk­malen vorlegen. Um für den Azubi einen ELStAM-Abruf zu starten, genügt nach Mitteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt, sowie die Angabe der Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit (Pressemitteilung der OFD Karlruhe vom 22.7.2013). |