· Nachricht · Lohnsteuer
Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis
| Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) durch seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer, so ist darin ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu sehen und somit kein Arbeitslohn anzunehmen (Finanzministerium Thüringen, Erlass vom 01.03.2021, Az. S 2332 ‒ A ‒ 21.14, Abruf-Nr. 222230 ). |
Quelle: ID 47539879