· Nachricht · Lohnsteuer und Sozialversicherung
Prämien zum Inflationsausgleich bleiben bis zu 3.000 Euro steuerfrei
| Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gelten statt 19 nur 7 Prozent Umsatzsteuer) befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. |
Die Zahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden ‒ und zwar bis zum 31.12.2024.
Quelle: ID 48691840