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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer und Sozialversicherung

    So unterstützen Apotheker ihre Mitarbeiter beim 49-Euro-Ticket

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Seit dem 01.05.2023 gilt das 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Aufgrund des geringen Preises und des großen Nutzungsangebots ist mit einer immensen Nachfrage zu rechnen. Dabei können auch Apotheker ihre Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei unterstützen und beispielsweise Zuschüsse leisten oder ihnen ein Jobticket überlassen. |

    Das 49-Euro-Ticket kurz erklärt

    Mit dem Deutschland- bzw. 49-Euro-Ticket können seit dem 01.05.2023 deutschlandweit und ohne Tarif- oder Landesgrenzen alle Verkehrsmittel im Nahverkehr genutzt werden (ÖPNV und SPNV). Begünstigt sind z. B. Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen, aber auch Regionalzügen wie dem IRE, RE oder der RB. Nicht begünstigt sind Fahrten in Fernverkehrszügen wie dem ICE, IC oder dem EC. Zudem ist das Ticket personengebunden und nicht übertragbar. Das Ticket selbst kann als jährliches Abonnement erworben werden. Das Abo kostet pro Monat 49 Euro und ist monatlich bis zum 10. eines Monats kündbar.

    Gestaltungsmöglichkeiten für die Unterstützung

    Möchten Apotheker ihren Arbeitnehmern steuer- und beitragsfrei ein Gehaltsextra zukommen lassen, bietet sich das 49-Euro-Ticket gleich in mehreren Varianten an.