24.05.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Doch Abzug für Kosten bei Erststudium/Erstausbildung?
| Umstritten ist derzeit, wie die Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung steuerlich berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat lediglich einen Sonderausgabenabzug von 6.000 Euro (4.000 Euro bis 2011) zugelassen, der nur bei Studenten mit eigenen Einkünften oder bei verheirateten Studenten über eine Zusammenveranlagung mit Einkünften des Ehegatten zu steuerlichen Auswirkungen führen kann. |
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