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  • 20.08.2014 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug bei Barzahlung

    | Auch Aufwendungen für Au-pair-Betreuer sind grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Das gilt aber nur dann, wenn die Geldleistungen unbar und auf ein Konto des Au-pairs gezahlt worden sind (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 10.1.2014, Az. 15 K 2882/13, Abruf-Nr. 141696 ). |