24.04.2014 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abzugsfähig
| Wer mit seiner Krankenkasse einen Selbstbehalt vereinbart hat, um die Beiträge möglichst niedrig zu halten, darf selbst getragene Krankheitskosten nicht wie Beiträge zur Krankenversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (BFH, Beschluss vom 8.10.2013, Az. X B 110/13, Abruf-Nr. 140477 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig