18.12.2015 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Schornsteinfeger-Rechnungen wieder voll begünstigt
| Für Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung wieder voll gewährt (das heißt 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro). Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich Feuerstättenschau) aufzuteilen. |
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