24.05.2016 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Schulverpflegung keine haushaltsnahe Dienstleistung
| Die Kosten für das Schulessen sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt (Finanzgericht [FG] Sachsen, Urteil vom 7.1.2016, Az. 6 K 1546/13, Urteil unter www.dejure.org , Az. der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof [BFH]: III B 20/16). |
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