· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Drei Steuersparmöglichkeiten zum Jahreswechsel
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Jahreswechsel naht und wenn Sie bis zum 31.12. handeln, können Sie für das zurückliegende Jahr 2023 noch einiges an Steuern sparen, z. B. indem Sie begünstigte Ausgaben leisten. AH stellt Ihnen drei lukrative Steuerspartipps vor. |
1. Gewinn durch Inflationsausgleichsprämie reduzieren
Die meisten Apotheker ermitteln ihren Gewinn durch Bilanzierung. Werden am Jahresende noch Zusatzausgaben getätigt, etwa für eine große Warenbestellung oder eine Mietvorauszahlung, reduzieren diese Ausgaben erst den Gewinn des Folgejahres, da die Waren erst im nächsten Jahr verkauft werden und die Miete sich erst auf Mietzeiträume des Folgejahres bezieht. Möchte der Apotheker durch vorgezogene Aufwendungen bereits den laufenden Gewinn mindern, muss sich der Aufwand wirtschaftlich auch auf dieses Jahr beziehen.
Hierzu bietet es sich insbesondere an, den in der Apotheke angestellten Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie zu gewähren. Der Vorteil ist: Diese Sonderzahlung an die Arbeitnehmer ist unter den in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Voraussetzungen für die Arbeitnehmer steuer- und gemäß § 1 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auch sozialversicherungsfrei. Die Prämie kommt damit in voller Höhe bei den Arbeitnehmern an und motiviert diese. Zudem spart auch der Apotheker, da er nicht zusätzlich mit Sozialabgaben (den Arbeitgeberanteilen) belastet wird.
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