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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    So gestalten Sie Feiern und Ausflüge mit dem Apothekenteam steuer- und sozialabgabenfrei

    | Zur Förderung des Arbeitsklimas, zum besseren Kennenlernen sowie als Dank für gute Arbeit sind Sommerfeste, Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern für viele Apotheken feste Programmpunkte im Jahr. Auch Fiskus und Sozialversicherung zeigen sich unter bestimmten Voraussetzungen großzügig und belassen derartige Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Veranstaltung abgabenfrei gestalten und welche Fallstricke Sie hierbei vermeiden können. |

    Lohnsteueraspekt oft Prüfungsschwerpunkt des Fiskus

    Bei Betriebsveranstaltungen stellt sich stets die Frage, ob die Ausgaben beim mitfeiernden Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sind oder ob steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Lohnsteuerprüfer des Finanzamts oder Sozialversicherungsprüfer werfen deshalb einen strengen Blick auf Betriebsausflüge, Jubiläums- und Betriebsfeiern.

     

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2005 gleich in drei Urteilen wegweisende Spielregeln hierzu aufgestellt (Urteile vom 16.11.2005, Az: VI R 118/01, VI R 157/98, IV R 68/00). Wer sich daran hält, kann seine Mitarbeiter/innen steuer- und abgabenfrei bewirten.