· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Wichtige Jahresendmaßnahmen und ausgewählte Steuerstrategien 2015/2016
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Strategische Vorüberlegungen und Umsetzungen in 2015 können noch für dieses Jahr Steuerentlastungen begründen und damit eine frühzeitige Liquiditätsentlastung mit sich bringen. Die folgenden Empfehlungen stellen eine Auswahl typischer Gestaltungen dar und dienen als Orientierungshilfe. |
Einkünfteverlagerung
Außer bei der Bilanzierung gilt im deutschen Steuerrecht das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Dies bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen sind, in dem der Steuerpflichtige sie erzielt bzw. tätigt. Gerade bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können so die Überschüsse des Jahres 2015 durch Zahlungen noch in 2015 für notwendige Reparaturen etc. gemindert werden.
PRAXISHINWEIS | Sofern Erhaltungsaufwendungen für das vermietete Objekt erst in 2016 geplant sind, können durch Vereinbarungen und Abschlagszahlungen an den beauftragten Betrieb noch in 2015 Werbungskosten generiert und steuermindernd angesetzt werden. |
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