23.01.2013 · Fachbeitrag · Steuerkalender
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2013
| Clevere Steuerzahler nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist, um ihre Steuern zu zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Damit Sie alle Termine 2013 im Blick haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich zusammengefasst. Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“ abrufen. |
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