26.11.2013 · Fachbeitrag · Steuern und Sozialversicherung
Zukunftssicherungsleistungen und 44-Euro-Freigrenze
| Leistet der Arbeitgeber Beiträge für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer – insbesondere über die Beteiligung an einer privaten Zusatzversicherung – dann kann er hierfür ab 1. Januar 2014 nicht mehr die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro in Anspruch nehmen. Nach Ansicht des Bundesministerium der Finanzen (BMF) können die Beiträge künftig nur noch steuer- und sozialversicherungspflichtig gezahlt werden (BMF, Schreiben vom 10.10.2013, Az. IV C 5 - S 2334/13/10001, Abruf-Nr. 133271 ). |
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