21.03.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BMF bestätigt: Notdienstpauschale ist nicht umsatzsteuerpflichtig
| Der pauschale Zuschuss, den die Apotheken für ihre vollständig ausgeführten Notdienste nach § 20 Apothekengesetz (ApoG) aus dem Nacht- und Notdienstfonds erhalten, unterliegt als echter Zuschuss i. S. des Abschnitts 10.2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) nicht der Umsatzsteuer (Abschnitt 10.2 Abs. 7 UStAE). Mit Schreiben vom 31.01.2018 (Az. III C 2 - S 7200/13/1003, www.iww.de/s456 ) bestätigte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die seit der Einführung des Nacht- und Notdienstfonds geübte Praxis. |
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