· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Gutscheine in der Apotheke
| Viele Kunden haben die Vorweihnachtszeit gerne genutzt, um auch in Apotheken Gutscheine zu erwerben, mit denen sie ihren Angehörigen oder Geschäftspartnern eine Freude bereiten wollen. Für die Apotheke stellt sich die Frage, wie diese Gutscheine beim Bezahlen bzw. Einlösen umsatzsteuer- und bilanzrechtlich zu behandeln sind. |
Umsatzsteuer
Klarheit in Bezug auf die Umsatzsteuer schafft hier endlich eine Verfügung der OFD Karlsruhe vom 25. August 2011 (Az: S 7270 Karte 3 , Der Betrieb 2011, S. 2062). Die Finanzverwaltung unterscheidet nach dieser Anweisung:
- Umtausch in ein „anderes Zahlungsmittely“: Werden Gutscheine ausgegeben, die nicht zum Kauf von hinreichend bezeichneten Waren berechtigen, handelt es sich lediglich um den Umtausch von Bargeld in einen Gutschein. Die Hingabe des Gutscheins stellt in diesem Fall noch keine Lieferung dar; folglich fällt auch bei Bezahlung des Gutscheins noch keine Umsatzsteuer an. Erst bei der Einlösung des Gutscheins ist Umsatzsteuer zu zahlen. Ein Beispiel dafür ist, wenn die Apotheke einen Gutschein ausstellt, der beim Einkauf aus dem freiverkäuflichen Sortiment eingelöst werden kann.
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