09.04.2021 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Modellprojekt Grippeschutzimpfung in Apotheken: Abrechnung
| Seit der § 132j Sozialgesetzbuch (SGB) V am 01.03.2020 in Kraft trat, ist es Apothekern gestattet, GKV-Versicherten im Rahmen von Modellvorhaben in öffentlichen Apotheken eine Grippeschutzimpfung zu verabreichen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die an die Räume und das Personal gestellt werden. Für die Umsatzsteuerjahreserklärung muss dabei beachtet werden, dass derartige Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Modellvorhaben seit dem 01.04.2021 von der Umsatzsteuer befreit sind. |
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