· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfreie Abgabe von Krebsmedikamenten durch Krankenhausapotheke?
| Die Abgabe von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke ist umsatzsteuerfrei (so Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 12.5.2011, Az: 5 K 435/09 U, nicht rechtskräftig, Abruf-Nr: 112191 ). |
Nach Auffassung des FG Münster fällt die Abgabe von Zytostatika im Rahmen von Krebstherapien unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 lit. b Umsatzsteuergesetz a.F., da diese eng mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung verbunden ist. Dies gelte auch für ambulante Behandlungen. Die Abgabe der Zytostatika sei für die Krankenhausbehandlung als unerlässlich anzusehen, da sie in erheblichem Maße die ambulanten Krebstherapien fördere. Die Medikamentenlieferungen würden als Nebenleistung zur Krebstherapie erbracht. Die Abgabe der Medikamente diene in erster Linie dem reibungslosen Ablauf der Chemotherapien und somit einer möglichst effektiven Heilbehandlung. Sie sei nicht im Wesentlichen dazu bestimmt, dem Krankenhaus zusätzliche Einnahmen in unmittelbarem Wettbewerb zu öffentlichen Apotheken zu verschaffen.
Damit widerspricht das FG Münster der Auffassung der Finanzverwaltung (Abschnitt 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005, jetzt Abschnitt 4.14.6 des Anwendungserlasses zur Umsatzsteuer). Das Urteil hat ebenso Bedeutung für die nunmehr in § 4 Nr. 14 lit. b geregelte Umsatzsteuerbefreiung. (mitgeteilt von StB Michael Pachner, Karin Henze Steuerberatung, Dortmund/Münster)