20.06.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zurechnung von eBay-Verkäufen anhand des Nutzernamens
| Umsätze aus Verkäufen über eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen (Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 K 2431/17, Abruf-Nr. 200582 ). |
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