· Fachbeitrag · Werbungskosten
BFH bestätigt: Kosten für Geburtstagsfeier sind steuerlich absetzbar
von StB und Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 10.11.2016, Az. VI R 7/16, Abruf-Nr. 190987 ). |
Entscheidungsgründe
In der Begründung betont der BFH zunächst die private Veranlassung einer Geburtstagsfeier, arbeitet aber heraus, dass der Anlass einer Feier nur ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen ist. Die im Rahmen der Gesamtschau zu würdigenden Kriterien sind:
- Ausschließlich berufliche Veranlassung der Veranstaltung durch Einladung aller Mitarbeiter der GmbH und der Arbeitgeber war in die Organisation der Veranstaltung eingebunden
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