24.11.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten
BMF veröffentlicht neue Umzugskostenpauschalen
| Umzugskosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten (R 9.9 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien). Für sonstige Umzugskosten (z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschalen veröffentlicht, die ab 01.03.2016 sowie 01.02.2017 gelten (BMF, Schreiben vom 18.10.2016, Az. IV C 5 - S 2353/16/10005, Abruf-Nr. 189461 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig