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  • 24.11.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    BMF veröffentlicht neue Umzugskostenpauschalen

    | Umzugskosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten (R 9.9 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien). Für sonstige Umzugskosten (z. B. Trinkgelder an das Umzugspersonal) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschalen veröffentlicht, die ab 01.03.2016 sowie 01.02.2017 gelten (BMF, Schreiben vom 18.10.2016, Az. IV C 5 - S 2353/16/10005, Abruf-Nr. 189461 ). |