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  • 25.09.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Bundesfinanzhof erleichtert Abzug von Ausbildungskosten

    | Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Damit hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert (Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 6/12, Abruf-Nr. 131892 ). |