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  • 25.07.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Eigener Hausstand von erwachsenen Kindern im Elternhaus

    | Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient (Bundes­finanzhof [BFH], Urteil vom 16.1.2013, Az. VI R 46/12, Abruf-Nr. 131375 ). |