25.07.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Eigener Hausstand von erwachsenen Kindern im Elternhaus
| Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.1.2013, Az. VI R 46/12, Abruf-Nr. 131375 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig