25.11.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Neue Umzugskostenpauschalen für 2014 und 2015
| Umzugskosten können Werbungskosten darstellen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Für sonstige Umzugskosten – zum Beispiel Kosten für den Abbau bzw. die Installation von Elektrogeräten – sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aktuell die Pauschalen veröffentlicht, die seit 1. März 2014 sowie ab 1. März 2015 gelten (BMF, Schreiben vom 6.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007, Abruf-Nr. 142983) . |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig