26.11.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Verpflegungsmehraufwand auch in Wegverlegungsfällen
| Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung sind auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Damit widerspricht das Finanzgericht (FG) Düsseldorf der Ansicht der Verwaltung, die die Dauer des vorangegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort auf die Drei-Monats-Frist anrechnet (Urteil vom 9.1.2013, Az. 15 K 318/12 E, Abruf-Nr. 130383 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig