19.04.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Volle Pendlerpauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag
| Legt ein Arbeitnehmer den Hin- und den Rückweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte nicht am gleichen Tag zurück, kann er nicht die volle Entfernungspauschale beanspruchen. Die Pendler- oder Entfernungspauschale kann bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen jeweils nur zur Hälfte gewährt werden (Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg, Urteil vom 20.6.2012, Az. 7 K 4440/10, Abruf-Nr. 123288 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig