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  • 24.05.2013 · Fachbeitrag · Zinsen

    Hohe Zinsen auf Steuernachforderungen nicht akzeptieren

    | Viele Apotheker haben es schon schmerzlich feststellen müssen: Ändert das Finanzamt – etwa nach einer Betriebsprüfung – Steuerbescheide für lange zurückliegende Jahre, sind zusätzlich Nachzahlungszinsen fällig. Seit Einführung der Vollverzinsung berechnet das Finanzamt für jeden Monat einen Zinssatz von 0,5 Prozent vom fälligen Steuerbetrag – also 6 Prozent pro Jahr. Da kommt mitunter ein erheblicher Betrag obendrauf. Zwei aktuelle Verfahren bieten betroffenen Steuerzahlern jedoch Anlass zur Hoffnung. |