23.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Interview kontra Homöopathie
Die Apothekerin Iris Hundertmark aus Weilheim in Oberbayern hat sämtliche Homöopathika aus ihrem Sortiment genommen. Eigenen Angaben zufolge ist sie deutschlandweit die einzige Apothekerin, die diesen Schritt gegangen ist. Die Kunden erhalten homöopathische Mittel nur noch auf gezielte Nachfrage oder ärztliche Verordnung. Was dieser Schritt wirtschaftlich bedeutet und welche Reaktionen er auslöste, erzählt sie im Gespräch mit AH-Autorin Ursula Katthöfer ( www.textwiese.com ).
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittel-Abrechnung
Am 10.03.2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Cannabis sowie auch Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sind seitdem verkehrsfähig und für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sowie fehlenden Therapiealternativen verschreibungsfähig. Nun trat eine überarbeitete Technische Anlage 1 zur Abrechnungsvereinbarung nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft, in der zwei neue Sonderkennzeichen ...
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittelversorgung
Nach mehreren Arzneimittelskandalen reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Für Apotheken bedeutet das u. a. mehr unangemeldete Kontrollen, etwa in Apotheken, die selbst Krebsmittel (Zytostatika) herstellen.
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Familienförderung
Für volljährige Kinder, die bereits einen Abschluss in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsgang erlangt haben, besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die weitere Ausbildung noch Teil der einheitlichen Erstausbildung und die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes ist (mehraktige Berufsausbildung). Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, besteht kein Anspruch, wenn das Kind bereits im Beruf steht und es den weiteren Ausbildungsgang nur neben dem Beruf durchführt (BFH, Urteil ...
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittel-Abrechnung
Bisher war in § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt, dass orale Kontrazeptiva bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Seit dem 01.04.2019 werden nun orale Kontrazeptiva bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der GKV erstattet. Dies bedeutet für Patientinnen unter 18 Jahren gar keine Kosten und für Patientinnen zwischen 18 und 22 Jahren die Zahlung der regulären Zuzahlung – es sei denn, es liegt eine gültige Befreiung vor.
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22.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Umsatz- und Ertragsteuer
Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 11.12.2018 (Bundesgesetzblatt [BGBl.] I 2018, S. 2338) ist das Umsatzsteuergesetz hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen geändert worden. Die sich daraus ergebenden Änderungen betreffen nicht nur den Online-Handel, sondern auch den stationären Handel und damit auch die steuerliche Behandlung von Gutscheinen in der Apotheke.
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18.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Wirtschaftliche Aufklärung
Hat ein Apotheker Kenntnis davon, dass ein Kunde im Basistarif versichert ist, ist er dem Kunden gegenüber zur Aufklärung über das Risiko verpflichtet, dass die private Krankenversicherung die Kosten für ein Medikament nicht übernimmt (Landgericht [LG] Bremen, Urteil vom 10.10.2018, Az. 1 O 1524/17).
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17.04.2019 · Nachricht aus AH · Aktuelle Umfrage
Die Bürger in Deutschland sind mit der Apothekenversorgung derzeit sehr zufrieden. Dies belegt eine von der AOK beauftragte forsa-Umfrage aus Januar 2019. Rund 2.000 Bundesbürger waren dafür u. a. zur Zufriedenheit mit verschiedenen Infrastruktureinrichtungen befragt worden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Menschen mit der Apothekenversorgung am zufriedensten sind – egal, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen. Danach befragt, was ihnen am wichtigsten ist, rangieren Apotheken hinter ...
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15.04.2019 · Fachbeitrag aus AH · Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Menschen können von Apotheken mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) im Wert von maximal 40 Euro pro Monat zulasten der Pflegekasse versorgt werden. Der folgende Beitrag informiert darüber, welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen und worauf bei der Genehmigung sowie Abrechnung durch die Apotheken zu achten ist.
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