Am 16.01.2021 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Nun können Gesundheitsbehörden auch Apotheken mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests (kurz für „Point of care“), auch „Schnelltests“ genannt, beauftragen. Apotheken sind aber weiterhin nicht verpflichtet, derartige Tests durchzuführen.
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2020 um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Dabei sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge aber ...
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ...
Der kostenlose digitale Antibiotika-Coach „AB.Coach“ wird interessierten Kreisen von der 1 A Pharma GmbH auf ihrer Website vorgestellt. Es handelt sich um ein Medizinprodukt der Klasse 1, das somit nach den Medizinprodukte-Richtlinien zertifiziert ist. Die App erinnert den Kunden während der gesamten Behandlungsdauer an die rechtzeitige Einnahme seines Medikaments und leistet so einen wertvollen Beitrag gegen Anwendungsfehler bei der Antibiotika-Einnahme. Außerdem gibt sie Hinweise, worauf bei der Einnahme ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hält eine Neuordnung des Notdienstes aufgrund geänderter Rahmenbedingungen für grundsätzlich zulässig und fasst die Erwägungen zusammen, die bei der Notdienstverteilung zu ...
Infolge der Corona-Krise hat der Gesetzgeber eine einmalige Möglichkeit zur Unterstützung der Mitarbeiter geschaffen: Diese können bis zu 1.500 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialversicherungen erhalten.
Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geben unter www.iww.de/s4299 sowie www.iww.de/s4076 Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen zu der November- und Dezemberhilfe sowie zu den Überbrückungshilfen.