Pflegebedürftige Menschen können von Apotheken mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) im Wert von maximal 40 Euro pro Monat zulasten der Pflegekasse versorgt werden. Häufig werden Apotheker von Patienten vor die Wahl gestellt, den Restbetrag mit Artikeln aus dem übrigen Apothekensortiment „aufzufüllen“ und in voller Höhe mit dem Pflegeversicherer abzurechnen oder aber den Patienten als Kunden zu verlieren. Ein „Auffüllen“ ist jedoch strafbar und gegen den Apotheker ...
Die selbstständigen Apotheker in Deutschland blicken mit zunehmender Skepsis in die Zukunft. Gut 71 Prozent rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung der Apothekenbranche. 2016 waren es noch ...
Laktose, Gluten, Histamin, Fruktose und diverse Nahrungsmittelzusatzstoffe wie Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe stehen im Verdacht, bei immer mehr Menschen zu Unverträglichkeiten mit unangenehmen ...
Zum 01.10.2018 sind neue AOK-Rabattverträge für 57 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in Kraft getreten. Sie ersetzen ausgelaufene Verträge. Die Vertragslaufzeit endet am 30.09.2020.
Der Versandhandel drückt die Stimmung. Dabei bricht vor allem das Non-Rx-Geschäft weg. Zu Apotheken-Listenpreisen (nicht zu den real getätigten, günstigen Online-Umsätzen) beträgt der Marktanteil des Versands bei ...
Bereits Ende 2017 hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) ihre Leitlinie zur Herstellung und Abgabe von Betäubungsmitteln zur Opioidsubstitution aufgrund der Änderungen zur ...
Kunden wollen in der Apotheke umfassend beraten werden und ihre gesundheitlichen Probleme schnellstmöglich in den Griff bekommen. Dabei können sinnvolle Zusatzempfehlungen zu den vom Arzt verordneten Arzneimitteln den Heilungsprozess beschleunigen oder Folgeerkrankungen vermeiden. So können bestimmte Personengruppen von der Einnahme von B-Vitaminen profitieren – z. B. Biotin).