24.01.2018 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Depressionen werden noch immer unterschätzt: Etwa 15 Prozent der Bevölkerung erleiden mindestens einmal im Leben eine depressive Episode. „Depressionen lassen sich gut behandeln. Die Patienten brauchen aber verständliche Informationen über das Behandlungskonzept und Geduld, denn diese Krankheit heilt nicht von heute auf morgen.
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23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wird der frühere Haushalt aufgelöst, sind die abziehbaren ...
23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für Arzneimittel i. S. des § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung (§ 33 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuergesetz [EStG]). Sie sind zu berücksichtigen, wenn die ...
23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Eine Apotheke darf preisgebundene Arzneimittel nicht zusammen mit Brötchen-Gutscheinen abgeben. Dies ist ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 6 U 164/16, Urteil unter www.dejure.org ).
23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrungspflichten
The same procedure as every year: Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in Ihrer Apotheke die Frage, welche Geschäftsunterlagen Sie aussortieren und vernichten dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen.
Schwerpunkt
Beitrag
23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Für Apotheken spielt der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten eine essenzielle Rolle. Das Gebot der Schweigepflicht und der Datenschutz garantieren Patienten in der Apotheke ein hohes Maß an Vertraulichkeit, das die ...
22.01.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Wird in der Werbung für ein Arzneimittel nicht darauf hingewiesen, dass es sich um ein homöopathisches Mittel handelt, wird der Verbraucher durch die Werbeaussage „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“ getäuscht. Er rechnet nämlich nicht mit dem Phänomen der Erstverschlimmerung, das allen Homöopathika gemein sein soll. Im Übrigen ist Vorsicht bei der Werbung mit Erfolgsversprechen geboten (Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 04.05.2017, Az. 29 U 335/17, Urteil unter www.dejure.org ).