Zum 01.07.2022 hat die GEDISA (Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH) das Apothekenportal mein-apothekenportal.de vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) übernommen. Bei der GEDISA handelt es sich um eine 100-prozentige Tochter von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen mit Sitz in Potsdam. Es gab bereits umfassende Updates und für die Zukunft ist eine starke Erweiterung der Services geplant.
Momentan können nur „echte“ Arzneimittel, jedoch keine sogenannten „Duldungsarzneimittel“ wie Blutzuckerteststreifen auf einem E-Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und abgerechnet ...
Die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen. Allenthalben werden Engpässe und Mängel beklagt, gleichzeitig drohen die Einnahmen zu schwächeln. Doch wie kann mit steigenden Defiziten umgegangen werden? AH schaut einmal ...
Das Notfalldepot Düsseldorf der Apothekerkammer Nordrhein hat eine neue Telefonnummer erhalten und ist nun unter 0211/810-7722 erreichbar. Beim Notfalldepot in Bonn hat sich die Bezeichnung des Straßennamens geändert. Die Adresse lautet: Universitätsklinikum Bonn (UKB), Notfallzentrum Bonn, Venusberg-Campus 1 (Gebäude 24), 53127 Bonn.
Das E-Rezept kann fristgemäß ab dem 01.09.2022 bundesweit in allen Apotheken eingeführt werden, nachdem die Qualitätskriterien in der laufenden Testphase erfüllt wurden und die Krankenkassen zugesichert haben, bis ...
Zur geplanten Einführung des E-Rezepts ab 01.09.2022 sind die Apotheken bundesweit mit der notwendigen Software ausgestattet, nachdem sie bereits im vorigen Jahr die technische Anbindung an die Telematik-Infrastruktur ...
Die Ausgabe von Wert-Bons bei der ausschließlichen Einlösung eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur späteren Verrechnung mit dem Kaufpreis nicht preisgebundener Waren verstößt gegen die Arzneimittelpreisbindung nach § 78 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetz (Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 14 LA 1/22).