· Fachbeitrag · Abrechnung
Die Anwendung der Adhäsivtechnik: Verfahren,Laborleistungen und Abrechnung
| Mit der neuen GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung in der GOZ 2012 ist das zahnärztliche Honorar abgegolten. Sie umfasst den intraoral erforderlichen zahnärztlichen Mehraufwand gegenüber einer konventionellen Klebung. Das ggf. extraoral erfolgende Vorbereiten eines zahntechnischen Werkstücks oder Konfektionsteils durch z. B. Anätzen oder Sandstrahlen ist als zahntechnische Leistung nach § 9 zusätzlich berechenbar. Doch die verschiedenen Verfahren, Begriffe und Materialien verunsichern, wenn es um die Berechnung zahntechnischer Leistungen geht. |
Anwendungsbereiche der Adhäsivtechnik
Die Adhäsivtechnik wird in der Zahnerhaltung, Kieferorthopädie und schwerpunktmäßig in der Prothetik angewandt. Der Begriff „Adhäsion“ beschreibt das Haften unterschiedlicher Substanzen durch Annäherung an den Berührungsflächen und dadurch wirksam werdende Anziehungskräfte. Um das Endergebnis zu erzielen, wird eine feste Fläche - z. B. ein Zahn - und eine Flüssigkeit - das Adhäsiv - benötigt. Dabei spielt meist die Rauigkeit der festen Oberfläche in Verbindung mit einem dünn fließenden Adhäsiv die Hauptrolle.
Um eine Schmelzhaftung im Rahmen der Adhäsivtechnik zu erzielen, wird eine 30- bis 40-prozentige Phosphorsäure verwendet. Diese bewirkt die erforderliche Oberflächenbeschaffenheit für eine mikromechanische Verankerung von Kunststoffen. Die Behandlung der Oberfläche (Konditionierung) ist ein eigenständiger Arbeitsschritt. Anfangs konnte nur der Schmelz konditioniert werden, wobei jedoch eine Schmierschicht entstand, die die Haftung des Komposits einschränkte. Bald erfolgte die Ätzung beider Zahnhartsubstanzen mit Phosphorsäure, heute unter dem Begriff „Etch- & Rinse-Technik“ bekannt.
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