Weist das Fahrtenbuch keine geschlossene äußere Form auf oder erfolgen die Eintragungen nicht zeitnah, wird das mit einem Computerprogramm erzeugte elektronische Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß verworfen. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ist dann auf Grundlage der Ein-Prozent-Regelung anzusetzen (FG Düsseldorf 24.11.23, 3 K 1887/22 H[L], Abruf-Nr. 239154 ).
Überlässt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG ...
Jobräder kommen immer mehr in Mode – zumal so auch die Umwelt geschont und die Gesundheit gefördert wird. Zudem sind die Kosten gering, sodass auch Mitarbeiter im niedrigen Lohnbereich bedacht werden können.
Haushaltskrise, Kürzungen und Umschichtungen – so eine Hängepartie wie zum Jahreswechsel 2023/2024 hat es um die Steueränderungen des Folgejahres lange nicht gegeben. Wie ist denn nun der Stand im aktuellen ...
Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und bezahlt werden. Mit der folgenden Übersicht haben Arbeitgeber alle Termine 2024 im Griff.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Nach monatelangen zähen Verhandlungen im Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 29.9.23 grünes Licht für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“, gegeben und es konnte zum 1.1.24 in Kraft treten. Im folgenden Beitrag wird auf die Inhalte des GEG im Detail eingegangen, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Gebäuden leisten sollen.